Jede Branche und jede Gemeinde nachschlagen: ÖNACE bis zum 5-Steller, alle Gemeinden seit 2011.
Beleg
- Tabelle
- stat.klass_oenace, stat.klass_region, stat.uebergang
-- ÖNACE: Kinder eines Codes einer Fassung
SELECT code, bezeichnung, ebene FROM stat.klass_oenace
WHERE version = '2025' AND uebergeordnet = 'C 10.1' ORDER BY code;
-- Regionen: Gemeinden eines Bezirks je Stand
SELECT code, bezeichnung, ebene FROM stat.klass_region
WHERE version = '2026-01-01' AND uebergeordnet = '701' ORDER BY code;
-- Änderungen an Gemeinden und Bezirken, Unterklassen 2008 auf 2025
SELECT * FROM stat.uebergang
WHERE klassifikation IN ('gemeinde', 'bezirk', 'oenace_unterklasse');Ab Jänner 2025 gilt ÖNACE 2025 mit 22 statt 21 Abschnitten. Wir vergleichen die Branchen über ihren Namen.
Beleg
- Tabelle
- stat.klass_oenace, stat.uebergang
- Verweis
- Gezählt je Branchenname; neuer Name und Teilung aus dem Umsteigeschlüssel (Nachfolger mit mindestens 25 % der Unterklassen)
-- Abschnitte beider Fassungen, daraus gleich und anderer Buchstabe je Name
SELECT version, code, bezeichnung FROM stat.klass_oenace
WHERE ebene = 1 AND version IN ('2008', '2025')
ORDER BY code, version;
-- Umsteigeschlüssel je Abschnitt, daraus neuer Name und Teilung
SELECT split_part(code_alt, ' ', 1) AS abschnitt_2008, split_part(code_neu, ' ', 1) AS abschnitt_2025,
count(DISTINCT code_alt) AS unterklassen
FROM stat.uebergang
WHERE klassifikation = 'oenace_unterklasse' AND version_alt = '2008' AND version_neu = '2025'
GROUP BY 1, 2 ORDER BY 1, 2;Branchen 2008 und 2025
| ÖNACE 2008 | Branche | ÖNACE 2025 |
|---|---|---|
| F | Bau | F |
| I | Beherbergung und Gastronomie | I |
| B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | B |
| D | Energieversorgung | D |
| K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | L, vorher K |
| M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen DienstleistungenHeißt ab Jänner 2025 „Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“. | N, vorher M |
| S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | T, vorher S |
| N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | O, vorher N |
| P | Erziehung und Unterricht | Q, vorher P |
| U | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | V, vorher U |
| Q | Gesundheits- und Sozialwesen | R, vorher Q |
| L | Grundstücks- und Wohnungswesen | M, vorher L |
| G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von KraftfahrzeugenHeißt ab Jänner 2025 „Handel“. | G |
| C | Herstellung von Waren | C |
| J | Information und KommunikationTeilt sich ab Jänner 2025 in zwei Abschnitte: J „Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten“ und K „Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur“. | JK, vorher J |
| R | Kunst, Unterhaltung und ErholungHeißt ab Jänner 2025 „Kunst, Sport und Erholung“. | S, vorher R |
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | A |
| O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | P, vorher O |
| T | Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | U, vorher T |
| H | Verkehr und Lagerei | H |
| E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | E |
| UNB | Wirtschaftszweig unbekannt | UNB |
Beleg
- Tabelle
- stat.uebergang
SELECT version, code, bezeichnung FROM stat.klass_oenace
WHERE ebene = 1 AND version IN ('2008', '2025')
ORDER BY code, version;
SELECT split_part(code_alt, ' ', 1) AS abschnitt_2008, split_part(code_neu, ' ', 1) AS abschnitt_2025,
count(DISTINCT code_alt) AS unterklassen
FROM stat.uebergang
WHERE klassifikation = 'oenace_unterklasse' AND version_alt = '2008' AND version_neu = '2025'
GROUP BY 1, 2 ORDER BY 1, 2;Von ÖNACE 2003 nach 2008
Beleg
- Tabelle
- stat.uebergang, stat.klass_oenace
- Verweis
- Aus dem Umsteigeschlüssel von Statistik Austria, je Unterabschnitt nach der Mehrheit seiner Codes
SELECT u.code_alt, a.bezeichnung AS name_alt, u.code_neu, n.bezeichnung AS name_neu FROM stat.uebergang u JOIN stat.klass_oenace a ON a.code = u.code_alt AND a.version = '2003' JOIN stat.klass_oenace n ON n.code = u.code_neu AND n.version = '2008' WHERE u.klassifikation = 'oenace' AND u.version_alt = '2003' AND u.version_neu = '2008' ORDER BY u.code_alt, u.code_neu
| ÖNACE 2003 | Branche | ÖNACE 2008 |
|---|---|---|
| DA | Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln und Getränken; Tabakverarbeitung | C |
| DB | Herstellung von Textilien, Textilwaren und Bekleidung | C |
| DC | Ledererzeugung und -verarbeitung, Herstellung von Schuhen | C |
| DD | Be- und Verarbeitung von Holz (ohne Herstellung von Möbeln) | C |
| DE | Herstellung und Verarbeitung von Papier und Pappe, Verlagswesen, Druckerei und Vervielfältigung | C, J |
| DF | Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen | C |
| DG | Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen | C |
| DH | Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren | C |
| DI | Herstellung und Bearbeitung von Glas, Herstellung von Waren aus Steinen und Erden | C |
| DJ | Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen | C |
| DK | Maschinenbau | C |
| DL | Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik | C |
| DM | Fahrzeugbau | C |
| DN | Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Rückgewinnung (Recycling) | C |
ÖNACE 2003 ist hier nur bis zu den Unterabschnitten geladen.
So zählen die Regeln die Qualifikationen
Nach den alten Regeln zählen wir die 5 Qualifikationen einzeln, so wie sie geliefert werden.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026 um 16:12 UhrNach den Änderungsaufträgen fassen wir sie zu 3 Beschäftigungskategorien zusammen: Angestellte, Arbeiter und Beamte. Dienstvertrag und freier Dienstvertrag zählen dort gemeinsam.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026 um 16:53 UhrAuftrag 1 ansehen
Beleg
- Tabelle
- meta.regel
SELECT id, regelsatz, name, parameter->>'qualifikation' AS spalte, freigegeben_von, freigegeben_am
FROM meta.regel
WHERE regelsatz = 'v1' AND aktiv AND parameter ? 'qualifikation'
ORDER BY id DESC LIMIT 1;
SELECT v.id, split_part(v.anweisung, ':', 1) AS auftrag, v.status, v.regelsatz_ziel,
v.freigegeben_von, v.freigegeben_am AT TIME ZONE 'Europe/Vienna' AS freigegeben_wien,
v.abgelehnt_von, v.abgelehnt_am AT TIME ZONE 'Europe/Vienna' AS abgelehnt_wien,
(SELECT n.parameter->>'qualifikation' FROM meta.regel n
WHERE n.ersetzt_regel_id = 13 AND n.regelsatz = v.regelsatz_ziel AND n.aktiv) AS ziel_spalte
FROM meta.vorschlag v
WHERE v.regelsatz_basis = 'v1'
AND EXISTS (SELECT 1 FROM jsonb_array_elements(v.aenderungen) a
WHERE a->>'regel_name' = 'R6_beschaeftigungskategorie')
ORDER BY v.id DESC LIMIT 1;Regeln
Sie sehen den Stand nach den Änderungsaufträgen: Gezählt wird über den ganzen Monat. Nach den alten Regeln zählt der Stichtag. Beide Stände bleiben sichtbar, damit man sieht, was die Aufträge geändert haben. Die drei Aufträge ansehen
39 Regeln bestimmen hier, wie wir einlesen, zuordnen, zählen und prüfen. Alle sind mit Namen freigegeben. Jede Regel steht in der Datenbank, nicht im Programmcode.
Beleg
- Tabelle
- meta.regel
- Regelstand
- Nach den Änderungsaufträgen
SELECT coalesce(typ, 'alle') AS typ, count(*) AS regeln,
count(*) FILTER (WHERE freigegeben_von IS NOT NULL) AS freigegeben
FROM meta.regel WHERE regelsatz = 'v2' AND aktiv
GROUP BY ROLLUP (typ) ORDER BY typ NULLS FIRST;Einlesen
7 Regeln
Sind in einer Lieferung mehr als die Hälfte der BEGINN-Felder leer und liegt BEGINN bei mehr als 5 % der Zeilen nach ENDE, wurden die Spalten vertauscht geliefert.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Sind in einer Lieferung mehr als die Hälfte der BEGINN-Felder leer und liegt BEGINN bei mehr als 5 % der Zeilen nach ENDE, wurden die Spalten vertauscht geliefert. BEGINN und ENDE werden dann für die ganze Lieferung getauscht.
- Begründung
- Lieferung Juni 2025: 388.115 von 432.086 BEGINN leer, 43.914 Zeilen mit BEGINN > ENDE, ENDE immer gefüllt. Ohne Tausch bestünden am 30.06.2025 nur 21 Beschäftigungsverhältnisse, nach dem Tausch 394.252 (Nachbarmonate 390.001 und 397.419). Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1).
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2 (Felder BEGINN/ENDE); Anhang A Nr. 1; Forensik Nr. 1; Rückfrage R5
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- E01_spaltentausch_beginn_ende
Zeilen, die in allen neun Feldern gleich sind, werden zu einer Zeile verdichtet.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Zeilen, die in allen neun Feldern gleich sind, werden zu einer Zeile verdichtet. Die Anzahl der verdichteten Zeilen bleibt erhalten und steht im Qualitätsbericht.
- Begründung
- Anhang A Nr. 1: kommt eine Zeile mehrfach vor, zählt das Beschäftigungsverhältnis einmal. Lieferung März 2025 enthält 1.663 Volldubletten (sonst keine). Vergleich über alle Felder, weil mehrfach vorkommende VVH_IDs mit verschiedenen Merkmalen regelkonforme Zeitabschnitte sind (März 2025: 357 VVH_IDs, nie gleicher BEGINN).
- Grundlage
- Anhang A Nr. 1; Fachbeschreibung § 2; Lead-Gegenrechnung § 7; Rückfrage R7
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- E02_volldubletten
BEGINN, ENDE und GEBURTSDATUM werden nur als Datum übernommen, wenn sie dem Muster JJJJ-MM-TT entsprechen und ein gültiges Datum sind (Wörter wie „today“ oder „infinity“ gelten nicht, sonst wäre ein Lauf nicht reproduzierbar).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- BEGINN, ENDE und GEBURTSDATUM werden nur als Datum übernommen, wenn sie dem Muster JJJJ-MM-TT entsprechen und ein gültiges Datum sind (Wörter wie „today“ oder „infinity“ gelten nicht, sonst wäre ein Lauf nicht reproduzierbar). Ein Geburtsdatum mit Monat 13 bleibt als Geburtsjahr erhalten (Status monat_13), andere ungültige Geburtsdaten gelten als unbekannt.
- Begründung
- Lieferungen enthalten 336–444 Geburtsdaten je Monat mit Monat 13 (z. B. 1963-13-09), in August 2024 370 am Stichtag. Das Jahr ist plausibel und wird für Alter und Ministeriums-Lieferung gebraucht.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2 (Format JJJJ-MM-TT); Forensik Nr. 7; Rückfrage R1
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- E03_datum_pruefen
Fehlt nach den vorigen Regeln ein gültiger BEGINN, wird der erste Tag des Lieferfensters (Berichtsmonat und zwei Vormonate) eingesetzt und die Zeile als korrigiert markiert, damit kein Beschäftigungsverhältnis verloren geht.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Fehlt nach den vorigen Regeln ein gültiger BEGINN, wird der erste Tag des Lieferfensters (Berichtsmonat und zwei Vormonate) eingesetzt und die Zeile als korrigiert markiert, damit kein Beschäftigungsverhältnis verloren geht.
- Begründung
- Anhang A Nr. 1 (kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren). Die Lieferung ist ein Vollabzug über drei Monate (Fachbeschreibung § 2); ein Beschäftigungsverhältnis ohne BEGINN bestand also spätestens seit Fensterbeginn. Nach Regel E01 bisher 0 Fälle.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2; Anhang A Nr. 1, 2
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- E04_beginn_fehlt
Ein ENDE, das geliefert, aber kein gültiges Datum ist: Sind Jahr und Monat lesbar (z. B. 2024-02-30), gilt der Monatsletzte (2024-02-29); sonst wird das Beschäftigungsverhältnis als „läuft“ übernommen.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Ein ENDE, das geliefert, aber kein gültiges Datum ist: Sind Jahr und Monat lesbar (z. B. 2024-02-30), gilt der Monatsletzte (2024-02-29); sonst wird das Beschäftigungsverhältnis als „läuft“ übernommen. Der Zeile ist als korrigiert markiert, kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren.
- Begründung
- Anhang A Nr. 1 (kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren) und Nr. 2 (jede Zuordnung festhalten). Ein Tippfehler im Tag lässt den Monat des Endes erkennen; ein unlesbares ENDE belegt kein Ende, das Beschäftigungsverhältnis besteht laut Lieferung (Vollabzug). Gemessen 05.11.: 0 ungültige ENDE und 0 ungültige BEGINN in allen 24 Lieferungen (Review !13).
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2 (ENDE leer = Beschäftigungsverhältnis läuft); Anhang A Nr. 1, 2
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- E06_ende_ungueltig
GESCHLECHT, QUAL, OENACE und BUNDESLAND werden über die Zuordnungsliste auf Klassifikationscodes geführt.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- GESCHLECHT, QUAL, OENACE und BUNDESLAND werden über stat.quellzuordnung auf Klassifikationscodes geführt. Ein leeres oder unbekanntes Feld führt auf die Ausprägung „unbekannt“ des Merkmals; die Zeile zählt.
- Begründung
- Fachbeschreibung § 3 (Klassifikationen enthalten „unbekannt“) und § 4 Nr. 8 (fehlende Angaben nach begründeten Annahmen, kein Beschäftigungsverhältnis verloren); Anhang B (Quellzuordnung statt zweiter Klassifikation).
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 3, § 4 Nr. 8; Anhang B
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- E05_quellzuordnung
Fehlen in einer Lieferung belegt Beschäftigungsverhältnisse, die im Vormonat bestanden (mehr als 1 % eines Vormonatsbestands von mindestens 1.000 Beschäftigungsverhältnissen, oder eine Qualifikation mit über 100 Beschäftigungsverhältnissen fällt ganz aus), werden die fehlenden Beschäftigungsverhältnisse einmalig aus der Vorlieferung ergänzt, wenn dort ein am neuen Stichtag gültiger Abschnitt vorliegt.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Fehlen in einer Lieferung belegt Beschäftigungsverhältnisse, die im Vormonat bestanden (mehr als 1 % eines Vormonatsbestands von mindestens 1.000 Beschäftigungsverhältnissen, oder eine Qualifikation mit über 100 Beschäftigungsverhältnissen fällt ganz aus), werden die fehlenden Beschäftigungsverhältnisse einmalig aus der Vorlieferung ergänzt, wenn dort ein am neuen Stichtag gültiger Abschnitt vorliegt. Ergänzte Abschnitte sind als fortgeschrieben markiert, der Monat bleibt vorläufig, bereits fortgeschriebene Abschnitte werden nie weitergetragen.
- Begründung
- Anhang A Nr. 1: kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren. Lieferung März 2025 enthält keine freien Dienstverträge (1.492 FD-Verhältnisse vom 28.02. fehlen, alle wieder in April 2025), Lieferung Oktober 2025 rund 20 % weniger Beschäftigungsverhältnisse (78.949 vom 30.09. fehlen, 78.733 wieder in November 2025). Einperiodige Fortschreibung der letzten gültigen Beobachtung ist gängige Praxis bei kurzfristigem Meldeausfall (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Beschäftigtenpanel, Metadatenreport § 2.5.3; Statistik Austria, Konjunkturindikatoren § 2.2.3). Nur frühere Lieferungen, keine Hochrechnung; spätere Lieferungen zeigen die Abweichung als Revisionsbedarf.
- Grundlage
- Anhang A Nr. 1, 2; Fachbeschreibung § 4 Nr. 4 und 8; Rückfragen R3, R4
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- E07_fortschreibung_lieferausfall
Zuordnen
3 Regeln
ÖNACE-2003-Unterabschnitte DA bis DN (Sachgütererzeugung) werden dem Abschnitt C „Herstellung von Waren“ zugeordnet, in ÖNACE 2008 und 2025.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- ÖNACE-2003-Unterabschnitte DA bis DN (Sachgütererzeugung) werden dem Abschnitt C „Herstellung von Waren“ zugeordnet, in ÖNACE 2008 und 2025. D allein bleibt D (Energieversorgung).
- Begründung
- Jede Lieferung enthält rund 50 Zeilen mit diesen Altcodes. Laut Umsteiger OENACE2003_OENACE2008 gehen die 6-Steller dieser Unterabschnitte mehrheitlich nach C (DA 49 von 49). Der Beispielbericht weist C = 62.204 = 62.154 Zeilen mit C + 50 Zeilen mit D[A-M] aus. Regel: jeder Unterabschnitt geht auf den Abschnitt, auf den die Mehrheit seiner 6-Steller führt; das gilt auch für DE (25 von 32 nach C, 6 nach J Verlagswesen, 1 nach R) und DN (48 von 61 nach C). DE und DN kommen in keiner der 24 Lieferungen vor (gemessen 05.11.), die Zuordnung ändert also heute keine Zahl.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 8; beispielbericht_2024-08.xlsx Tab3
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- Q01_oenace_2003_unterabschnitte
Ein leeres Feld führt auf die Ausprägung „unbekannt“: OENACE → UNB „Wirtschaftszweig unbekannt“, BUNDESLAND → 0 „Bundesland unbekannt“.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Ein leeres Feld führt auf die Ausprägung „unbekannt“: OENACE → UNB „Wirtschaftszweig unbekannt“, BUNDESLAND → 0 „Bundesland unbekannt“.
- Begründung
- In jeder Lieferung fehlen OENACE und BUNDESLAND gemeinsam bei 1.587–2.192 Zeilen (August 2024: 1.996 am Stichtag). Der Beispielbericht zählt sie als „Bundesland unbekannt“ und „Wirtschaftszweig unbekannt“.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 3, § 5 („unbekannte Werte als eigene Zeile“); beispielbericht_2024-08.xlsx Tab2, Tab3
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- Q02_leer_unbekannt
Ein Wert, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel vorkommt, führt auf „unbekannt“.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Ein Wert, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel vorkommt, führt auf „unbekannt“. Der Zeile zählt, die Prüfregel für unbekannte Codes meldet ihn.
- Begründung
- Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1); ein neuer Code wird nicht geraten, sondern gemeldet und kann per Freigabe eine eigene Zuordnung bekommen.
- Grundlage
- Anhang A Nr. 1, 2
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- Q03_sonst_unbekannt
Zählen
5 Regeln
Ein Beschäftigungsverhältnis zählt im Berichtsmonat, wenn ein Zeitabschnitt am Stichtag (Monatsletzter) besteht: BEGINN ≤ Stichtag und ENDE leer oder ≥ Stichtag.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Ein Beschäftigungsverhältnis zählt im Berichtsmonat, wenn ein Zeitabschnitt am Stichtag (Monatsletzter) besteht: BEGINN ≤ Stichtag und ENDE leer oder ≥ Stichtag. Gerechnet wird aus der Lieferung des Berichtsmonats. Fehlen dort belegt Beschäftigungsverhältnisse (Lieferausfall), ergänzt die Einleseregel E07 sie einmalig aus der Vorlieferung; sie zählen mit, stehen als fortgeschrieben getrennt im Qualitätsbericht, und der Monat bleibt vorläufig. Spätere Lieferungen werden nie verwendet.
- Begründung
- Die gewünschte Umstellung betrifft die Zählregel von der Stichtagslogik auf den ganzen Berichtsmonat, ohne die Zähleinheit zu ändern. Dafür ist eine Änderung der bestehenden Zählregel R2_R4_stichtag_eigene_lieferung ausreichend. Die Abschnittswahl bleibt grundsätzlich als spätester relevanter Abschnitt im Berichtsmonat bestehen; soweit dafür noch eine Präzisierung im Regelsatz nötig ist, sollte das in einem gesonderten Änderungsauftrag erfolgen. Der Wechsel gilt rückwirkend und gehört in Regelsatz v2; v1 bleibt unverändert.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 1, 2, 4; Vorschlag uc3/25: Auftrag 2, ganzes Monat statt Stichtag: Gezählt wird nicht mehr der Monatsletzte, sondern das ganze Monat. Beschäftigt ist, wer im Berichtsmonat jemals beschäftigt war; auch ein einziger Tag mitten im Monat genügt. Ein Beschäftigungsverhältnis zählt, wenn mindestens ein Zeitabschnitt mindestens einen Tag im Berichtsmonat besteht: Beginn höchstens Monatsletzter und Ende leer oder mindestens Monatserster. Zähleinheit bleiben die Versicherungsverhältnisse, jedes zählt im Monat genau einmal. Die Merkmale kommen aus dem letzten Zeitabschnitt des Beschäftigungsverhältnisses im Berichtsmonat, das Alter in vollendeten Jahren am Monatsletzten, gezählt wird weiterhin aus der Lieferung des Berichtsmonats. Die Änderung gilt rückwirkend für die ganze Zeitreihe zusammen mit Auftrag 1, also im Regelsatz v2; Regelsatz v1 bleibt, wie er ist. Der Zeitraum der Zählregel ist also der ganze Monat (Art Monat statt Stichtag), vom Monatsersten bis zum Monatsletzten.
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- R2_R4_stichtag_eigene_lieferung
Bestehen für ein Beschäftigungsverhältnis mehrere Abschnitte im Berichtszeitraum, gelten die Merkmale des Abschnitts mit dem spätesten BEGINN (bei Gleichstand: spätestes oder offenes ENDE, dann Codes aufsteigend).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Bestehen für ein Beschäftigungsverhältnis mehrere Abschnitte im Berichtszeitraum, gelten die Merkmale des Abschnitts mit dem spätesten BEGINN (bei Gleichstand: spätestes oder offenes ENDE, dann Codes aufsteigend). Jedes Beschäftigungsverhältnis zählt einmal.
- Begründung
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 3 (Merkmale aus dem Abschnitt am Stichtag); Abschnitte schließen lückenlos an, Überlappungen sind selten (0–4 je Lieferung, 0 am Stichtag). Vollständige Ordnung macht den Lauf deterministisch (Technische Regel 1).
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 3; Anhang A Nr. 1; Technische Regel 1
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- R1_R3_verhaeltnis_einmal
Alter in vollendeten Jahren am Ende des Berichtszeitraums (Stichtag).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Alter in vollendeten Jahren am Ende des Berichtszeitraums (Stichtag). Bei Geburtsmonat 13 ist der Geburtstag unbekannt: Wir setzen den 1. Juli des Geburtsjahres ein (Jahresmitte) und rechnen das vollendete Alter. Ein Alter über 110 Jahre oder unter 0 gilt als unplausibel und wird als „unbekannt“ gezählt; das Beschäftigungsverhältnis zählt.
- Begründung
- Ersatztag 1. Juli: Ist nur das Jahr bekannt, ist die Jahresmitte die beste Schätzung (Praxis z. B. NHS England, Person Birth Date); für 08/2024 trifft sie den Beispielbericht genau wie jeder Ersatztag im Jänner bis August (Tab13 576 von 576 Zellen). Grenze 110: großzügige eigene Prüfgrenze, kein amtlicher Standard (ILO empfiehlt keine obere Altersgrenze für Erwerbstätige); ab 09/2024 erscheinen echte 75- bis 77-Jährige (62 bis 310 je Monat), zwischen 78 und 116 Jahren gibt es keinen Fall, die 7 Fälle mit 117–153 Jahren sind unplausibel. Eine Grenze von 74 würde eine echte Entwicklung als Fehler korrigieren.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 5; Erläuterungen Beispielbericht; Rückfragen R1, R6
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- R5_alter
Der Wirtschaftszweig wird nach der ÖNACE-Version ausgewiesen, die im Berichtsmonat gilt: bis Dezember 2024 ÖNACE 2008, ab Jänner 2025 ÖNACE 2025.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Der Wirtschaftszweig wird nach der ÖNACE-Version ausgewiesen, die im Berichtsmonat gilt (Gültigkeit in stat.klass_oenace): bis 12/2024 ÖNACE 2008, ab 01/2025 ÖNACE 2025.
- Begründung
- Fachbeschreibung § 3 und § 4 Nr. 7.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 3, § 4 Nr. 7
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- R7_oenace_nach_berichtsmonat
Die Beschäftigungskategorie wird mit den fünf Qualifikationscodes ausgewiesen (ArbeiterDV, AngestellteDV, Beamte, ArbeiterFD, AngestellteFD).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Die Beschäftigungskategorie wird mit den fünf Qualifikationscodes ausgewiesen (ArbeiterDV, AngestellteDV, Beamte, ArbeiterFD, AngestellteFD).
- Begründung
- Die bestehende Qualifikations-Klassifikation enthält bereits die gewünschte Zielspalte beschaeftigungskategorie mit den drei Ausprägungen Arbeiter, Angestellte und Beamte. Für den neuen Regelsatz v2 soll daher nur die Zählregel angepasst werden; die Klassifikationstabelle bleibt unverändert. Damit werden DV und FD in Statistik und Aggregations-Sheet zusammengeführt, ohne die Klassifikationsdaten zu ändern.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 6; Vorschlag uc3/24: Auftrag 1, Dienstvertrag und freier Dienstvertrag zusammen: In der Statistik und im Aggregations-Sheet wird nicht mehr zwischen Dienstvertrag (DV) und freiem Dienstvertrag (FD) unterschieden. Die Beschäftigungskategorie hat nur noch die Ausprägungen Arbeiter, Angestellte und Beamte (siehe Spalte BESCHAEFTIGUNGSKATEGORIE in qualifikation.csv). Die Änderung gilt rückwirkend für die ganze Zeitreihe. Ändere dafür nur die Zählregel der Beschäftigungskategorie so, dass sie die Spalte beschaeftigungskategorie der bestehenden Qualifikations-Klassifikation verwendet; die Klassifikationstabelle selbst bleibt unverändert. Ziel ist der neue Regelsatz v2, Regelsatz v1 bleibt, wie er ist.
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- R6_beschaeftigungskategorie
Prüfen
24 Regeln
Zeilen, die in allen neun Feldern einer anderen Zeile gleichen und zu einer Zeile verdichtet wurden.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Zeilen, die in allen neun Feldern einer anderen Zeile gleichen und zu einer Zeile verdichtet wurden (Summe roh_zeilen − 1).
- Begründung
- Lieferung März 2025 enthält 1.663 Volldubletten, alle anderen Lieferungen keine. Kommt eine Zeile mehrfach vor, zählt das Beschäftigungsverhältnis einmal (Anhang A Nr. 1).
- Grundlage
- Anhang A Nr. 1; Regel E02; Rückfrage R7
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P01_volldubletten
Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Abschnitt am Stichtag nach der Verdichtung (vor der Abschnittswahl).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Abschnitt am Stichtag nach der Verdichtung (vor der Abschnittswahl). Verglichen werden alle Felder; aufeinanderfolgende Zeitabschnitte sind kein Treffer.
- Begründung
- Abschnitte eines Beschäftigungsverhältnisses schließen lückenlos an. März 2025 hat 357 VVH_IDs mit mehreren Zeilen, das sind echte Zeitabschnitte; nach der Verdichtung bleibt am Stichtag 0. Ein Treffer hieße überlappende Abschnitte.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 3; Regel R1_R3
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P02_mehrere_abschnitte_im_zeitraum
Zeilen, bei denen die Einleseregel BEGINN und ENDE getauscht hat.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Zeilen, bei denen die Einleseregel E01 BEGINN und ENDE getauscht hat.
- Begründung
- Lieferung Juni 2025: BEGINN mehrheitlich leer, ENDE immer gefüllt; ohne Tausch bestünden am Stichtag 21 Beschäftigungsverhältnisse, mit Tausch 394.252. Betroffen sind alle 432.086 Zeilen, sonst keine Lieferung.
- Grundlage
- Anhang A Nr. 1; Regel E01; Rückfrage R5
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P03_spaltentausch
Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit Geburtsdatum im Monat 13 (z. B. 1963-13-09).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit Geburtsdatum im Monat 13 (z. B. 1963-13-09).
- Begründung
- 336–444 Fälle je Lieferung, in August 2024 370 am Stichtag. Das Jahr ist plausibel, der Tag fehlt. Mit dem Ersatztag 1. Juli (R5) trifft das Alter für 08/2024 den Beispielbericht (Tab13 576 von 576 Zellen).
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2; Regel E03; Rückfrage R1
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P04_geburtsdatum_monat_13
Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit fehlendem oder ungültigem Geburtsdatum (nicht Monat 13).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit fehlendem oder ungültigem Geburtsdatum (nicht Monat 13).
- Begründung
- Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1); ohne gültiges Datum ist das Alter unbekannt.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2, § 4 Nr. 5; Regel E03
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P05_geburtsdatum_ungueltig
Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, deren Alter außerhalb der Plausibilitätsgrenzen der Zählregel liegt.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, deren Alter außerhalb der Plausibilitätsgrenzen der Zählregel R5_alter liegt (über max_plausibel oder unter min_plausibel).
- Begründung
- August 2024: 7 Fälle mit 117–153 Jahren, der Beispielbericht weist sie unter „unbekannt“ aus. Zwischen 78 und 116 Jahren gibt es keinen Fall.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 5; Regel R5_alter; Rückfrage R6
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P06_alter_unplausibel
Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem Alter von 75 Jahren bis zur Plausibilitätsgrenze der Zählregel.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem Alter von 75 Jahren bis zur Plausibilitätsgrenze von R5_alter. Echte Entwicklung, keine Korrektur.
- Begründung
- August 2024: 0, ab September 2024 62 und bis Juli 2026 310 Fälle (Jahrgänge 1948–1951 altern in die Gruppe). Eine Grenze bei 74 würde eine echte Entwicklung als Fehler korrigieren.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 5; Regel R5_alter; Beispielbericht Tab13
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P07_alter_hoch_plausibel
Zeilen, bei denen eine Einleseregel BEGINN oder ENDE ersetzt hat, weil der gelieferte Wert kein gültiges Datum war.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Zeilen, bei denen eine Einleseregel BEGINN (E04) oder ENDE (E06) ersetzt hat, weil der gelieferte Wert kein gültiges Datum war.
- Begründung
- Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1). E04: nach Regel E01 bisher 0 Fälle. E06: ein ENDE, das kein gültiges Datum ist, wird nicht als beendet gewertet (Monatsletzter bei lesbarem Monat, sonst offen); die Zahl je Monat steht im Qualitätsbericht (Review !13 Runde 3 Punkt 11).
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2; Anhang A Nr. 1; Regel E04; Regel E06
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P08_beginn_ersetzt
Abschnitte, deren BEGINN nach dem ENDE liegt (nach allen Einleseregeln).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Abschnitte, deren BEGINN nach dem ENDE liegt (nach allen Einleseregeln).
- Begründung
- Nach dem Spaltentausch (E01) dürfte es keine solchen Abschnitte geben; ein Treffer ist ein Datenfehler ohne bekannte Ursache.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2; Anhang A Nr. 1
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P09_beginn_nach_ende
Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, bei denen ein Merkmal (in den Lieferungen OENACE und BUNDESLAND) leer geliefert und auf „unbekannt“ geführt wurde.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, bei denen ein Merkmal (in den Lieferungen OENACE und BUNDESLAND) leer geliefert und auf „unbekannt“ geführt wurde.
- Begründung
- In jeder Lieferung fehlen OENACE und BUNDESLAND gemeinsam bei 1.587–2.192 Zeilen (August 2024: 1.996 am Stichtag). Der Beispielbericht zählt sie als unbekannt.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 3, § 5; Regel Q02
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P10_merkmal_leer
Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem ÖNACE-2003-Unterabschnitt (DA–DN), der nach C geführt wurde.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem ÖNACE-2003-Unterabschnitt (DA–DN), der nach C geführt wurde.
- Begründung
- Rund 50 Zeilen je Lieferung (August 2024: 50). Beispielbericht C = 62.154 + 50.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 8; Regel Q01
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P11_oenace_altcode_2003
Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem gelieferten Code, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel steht.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem gelieferten Code, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel steht.
- Begründung
- Ein neuer Code wird nicht geraten, sondern gemeldet. Bisher 0 Fälle.
- Grundlage
- Anhang A Nr. 1, 2; Regel Q03
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P12_code_unbekannt
Eine Ausprägung (Qualifikation, Bundesland, ÖNACE bei gleicher Version), die im Vormonat mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse hatte, hat am Stichtag 0.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Eine Ausprägung (Qualifikation, Bundesland, ÖNACE bei gleicher Version), die im Vormonat mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse hatte, hat am Stichtag 0.
- Begründung
- Lieferung März 2025 enthält keinen freien Dienstvertrag (ArbeiterFD, AngestellteFD), am 28.02. waren es 1.492. Ein ganzer Merkmalswert verschwindet nicht von einem Monat auf den anderen.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 6; Rückfrage R4
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P13_auspraegung_verschwunden
Ausprägungen mit mindestens 500 Beschäftigungsverhältnissen im Vormonat, die sich um mehr als 3 % verändern.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Ausprägungen mit mindestens 500 Beschäftigungsverhältnissen im Vormonat, die sich um mehr als 3 % verändern. ÖNACE nur bei gleicher Version. Saisonbranchen und -länder gelten als echte Entwicklung, alles andere geht an die Fachabteilung. Anzahl = Zellen.
- Begründung
- Der Bestand ändert sich üblicherweise um weniger als 1 % je Monat. Saisonbetriebe schwanken stärker; 01/2025 wechselt ÖNACE 2008 → 2025, dann ist ein Vergleich nicht sinnvoll.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 3, § 4 Nr. 7; Qualitätsbericht § 2
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P14_sprung_aggregat
Der Bestand am Stichtag fällt um mehr als 5 % unter den Bestand des Vormonats.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Der Bestand am Stichtag fällt um mehr als 5 % unter den Bestand des Vormonats. War der Vormonat selbst angehalten (Teil-Lieferung), wird mit dem letzten nicht angehaltenen Monat verglichen.
- Begründung
- Monatliche Änderungen liegen unter 1,5 %. Oktober 2025: 313.154 gegen 394.200 (−20,6 %), weil rund 79.000 Beschäftigungsverhältnisse in der Lieferung fehlen.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2; Rückfrage R3
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P15_bestand_vs_vormonat
Beschäftigungsverhältnisse, die laut Vormonats-Lieferung am Vormonats-Stichtag bestanden, aber in der aktuellen Lieferung gar nicht vorkommen.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse, die laut Vormonats-Lieferung am Vormonats-Stichtag bestanden, aber in der aktuellen Lieferung gar nicht vorkommen. Über 1 % des Vormonatsbestands hält den Monat an.
- Begründung
- Die Lieferung ist ein Vollabzug über drei Monate; ein Beschäftigungsverhältnis, das am Vormonats-Stichtag bestand, muss wieder vorkommen (mit Ende oder ohne). Normal sind rund 200 Fälle, Oktober 2025 sind es 78.949.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2; Rückfrage R3
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P16_verhaeltnisse_verschwunden
Die Zeilenzahl der Lieferung liegt außerhalb von 90 % bis 110 % der Zeilenzahl der Vormonats-Lieferung.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Die Zeilenzahl der Lieferung liegt außerhalb von 90 % bis 110 % der Zeilenzahl der Vormonats-Lieferung. War der Vormonat selbst angehalten, gilt der letzte nicht angehaltene Monat als Vergleich (sonst hielte die Erholung nach einer Teil-Lieferung, etwa November 2025, ebenfalls an).
- Begründung
- Lieferungen haben 392.284 bis 438.181 Zeilen und ändern sich um weniger als 4 % je Monat. Oktober 2025: 345.078 gegen 434.104.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2; Rückfrage R3
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P17_zeilenzahl_vs_vormonat
Mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse, deren neuer Abschnitt im Berichtsmonat am selben Tag denselben Codewechsel X → Y hat (ÖNACE oder Bundesland, aufeinanderfolgende Abschnitte eines Beschäftigungsverhältnisses).
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse, deren neuer Abschnitt im Berichtsmonat am selben Tag denselben Codewechsel X → Y hat (ÖNACE oder Bundesland, aufeinanderfolgende Abschnitte eines Beschäftigungsverhältnisses).
- Begründung
- Einzelne Wechsel sind normal, eine Welle gleicher Wechsel am selben Tag nicht: Mai 2025 Steiermark O → C (491 am 01.05.), Februar 2026 Wien G → C (347 am 01.02.). Ob Umstrukturierung oder Codierfehler, kann nur die Fachabteilung sagen.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 3; Qualitätsbericht § 2
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P18_merkmalswelle
Beschäftigungsverhältnisse mit Beginn im Berichtsmonat, deren Person am Stichtag ein zweites Beschäftigungsverhältnis mit gleicher Qualifikation, ÖNACE und gleichem Bundesland hat.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Beschäftigungsverhältnisse mit Beginn im Berichtsmonat, deren Person am Stichtag ein zweites Beschäftigungsverhältnis mit gleicher Qualifikation, ÖNACE und gleichem Bundesland hat.
- Begründung
- Gezählt werden Beschäftigungsverhältnisse, nicht Personen (Fachbeschreibung § 4 Nr. 1); der Beispielbericht zählt solche Fälle mit. Die Kennzeichnung zeigt, dass mögliche Doppelmeldungen gesehen wurden.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 1; Beispielbericht August 2024
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P19_phantom_doppelmeldung
Personen mit mehr als einem Geburtsdatum oder Geschlecht in derselben Lieferung.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Personen (PERSON_ID) mit mehr als einem Geburtsdatum oder Geschlecht in derselben Lieferung. Anzahl = Personen, Beispiele = VVH_IDs.
- Begründung
- Geburtsdatum und Geschlecht sind Merkmale der Person; Widersprüche deuten auf eine falsche Zuordnung von PERSON_ID. Bisher 0.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P20_person_inkonsistent
Je Gliederung (Bundesland, ÖNACE, Geschlecht, Qualifikation, Alter) ist die Summe über die Codes der Klassifikation gleich dem Gesamtbestand.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Je Gliederung (Bundesland, ÖNACE, Geschlecht, Qualifikation, Alter) ist die Summe über die Codes der Klassifikation gleich dem Gesamtbestand. Eine Abweichung heißt, eine Zelle trägt einen Code außerhalb der Klassifikation.
- Begründung
- Jede Tabelle des Berichts summiert auf denselben Gesamtbestand (Beispielbericht Tab1–Tab13).
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 5; Anhang B
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P21_blattsummen
Gelesene Zeilen = gezählte Beschäftigungsverhältnisse + nicht gezählte Abschnitte + als Volldublette verdichtete Zeilen.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Gelesene Zeilen = gezählte Beschäftigungsverhältnisse + nicht gezählte Abschnitte + als Volldublette verdichtete Zeilen.
- Begründung
- Kein Zeile geht verloren (Anhang A Nr. 1); August 2024: 392.284 = 392.236 + 48 + 0.
- Grundlage
- Anhang A Nr. 1; Qualitätsbericht § 1
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P22_abrechnung
Revisionsbedarf der Vormonate laut der Revisionsliste: weicht der Bestand insgesamt um mehr als 0,25 % vom veröffentlichten Wert ab, geht es an die Fachabteilung, sonst gilt es als Nachmeldung bzw. rückwirkende Abmeldung.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Revisionsbedarf der Vormonate laut meta.revision: weicht der Bestand insgesamt um mehr als 0,25 % vom veröffentlichten Wert ab, geht es an die Fachabteilung, sonst gilt es als Nachmeldung bzw. rückwirkende Abmeldung.
- Begründung
- Veröffentlichte Monate bleiben unverändert, Abweichungen stehen als Revisionsbedarf im Bericht (Fachbeschreibung § 4 Nr. 4). Kleine Abweichungen sind durch Nachmeldungen üblich.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 4 Nr. 4; Technische Regel 7
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P23_revision_vormonat
Die Lieferung soll ein Vollabzug über drei Monate sein und damit Abschnitte enthalten, die in den zwei Vormonaten endeten.
freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026Begründung und Grundlage
- Ganze Regel
- Die Lieferung soll ein Vollabzug über drei Monate sein und damit Abschnitte enthalten, die in den zwei Vormonaten endeten. Liegt deren Anteil unter 1 %, wird ein fehlender Vollabzug gemeldet.
- Begründung
- Gemessen September 2024 bis Juli 2026: 1,6 % (zweite Lieferung, Fenster erst einen Monat gefüllt) bis 7,5 % der Abschnitte enden im Fenster. August 2024 enthält kein Ende vor dem 01.08.2024 (0,0 %): Erstlieferung, kein Vollabzug.
- Grundlage
- Fachbeschreibung § 2
- Gilt
- ab der Lieferung August 2024
- Name in der Datenbank
- P24_lieferumfang_fenster
Weitere Listen: Bundesland, Geschlecht, Qualifikation und Alter
Bundesland, 10 Codes
Beleg
- Tabelle
- stat.klass_region
SELECT code, bezeichnung FROM stat.klass_region WHERE ebene = 'bundesland' ORDER BY code;
- 0Bundesland unbekannt
- 1Burgenland
- 2Kärnten
- 3Niederösterreich
- 4Oberösterreich
- 5Salzburg
- 6Steiermark
- 7Tirol
- 8Vorarlberg
- 9Wien
Geschlecht, 3 Codes
Beleg
- Tabelle
- stat.klass_geschlecht
SELECT code, bezeichnung FROM stat.klass_geschlecht ORDER BY code;
- MMänner
- UGeschlecht unbekannt
- WFrauen
Qualifikation, 6 Codes
Beleg
- Tabelle
- stat.klass_qualifikation
SELECT code, bezeichnung, beschaeftigungskategorie, freier_dienstvertrag FROM stat.klass_qualifikation ORDER BY beschaeftigungskategorie, code;
- Angestellte (Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Angestellte
- Angestellte (freier Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Angestellte
- Arbeiter (Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Arbeiter
- Arbeiter (freier Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Arbeiter
- BeamteBeschäftigungskategorie Beamte
- Qualifikation unbekanntBeschäftigungskategorie Unbekannt
Alter, 63 Gruppen
Beleg
- Tabelle
- stat.klass_alter
SELECT berichtsgruppe, min(code) AS von, max(code) AS bis FROM stat.klass_alter GROUP BY berichtsgruppe ORDER BY min(code);
- unbekannt
- bis 14
- 15
- 16
- 17
- 18
- 19
- 20
- 21
- 22
- 23
- 24
- 25
- 26
- 27
- 28
- 29
- 30
- 31
- 32
- 33
- 34
- 35
- 36
- 37
- 38
- 39
- 40
- 41
- 42
- 43
- 44
- 45
- 46
- 47
- 48
- 49
- 50
- 51
- 52
- 53
- 54
- 55
- 56
- 57
- 58
- 59
- 60
- 61
- 62
- 63
- 64
- 65
- 66
- 67
- 68
- 69
- 70
- 71
- 72
- 73
- 74
- 75 u. mehr