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StatAgent

von Bernhard Götzendorfer · Team OneShotAndy

Jede Branche und jede Gemeinde nachschlagen: ÖNACE bis zum 5-Steller, alle Gemeinden seit 2011.

Die Statistik zählt nach Abschnitt und Bundesland. Für die Ebenen darunter gibt es hier die Namen, keine Zahlen.
Beleg
Tabelle
stat.klass_oenace, stat.klass_region, stat.uebergang
-- ÖNACE: Kinder eines Codes einer Fassung
SELECT code, bezeichnung, ebene FROM stat.klass_oenace
WHERE version = '2025' AND uebergeordnet = 'C 10.1' ORDER BY code;

-- Regionen: Gemeinden eines Bezirks je Stand
SELECT code, bezeichnung, ebene FROM stat.klass_region
WHERE version = '2026-01-01' AND uebergeordnet = '701' ORDER BY code;

-- Änderungen an Gemeinden und Bezirken, Unterklassen 2008 auf 2025
SELECT * FROM stat.uebergang
WHERE klassifikation IN ('gemeinde', 'bezirk', 'oenace_unterklasse');
Zum Beispiel:

Zu den Regeln

Ab Jänner 2025 gilt ÖNACE 2025 mit 22 statt 21 Abschnitten. Wir vergleichen die Branchen über ihren Namen.

8 Branchen behalten Buchstabe und Namen, 9 stehen unter einem anderen Buchstaben, 3 heißen anders und eine teilt sich.
Beleg
Tabelle
stat.klass_oenace, stat.uebergang
Verweis
Gezählt je Branchenname; neuer Name und Teilung aus dem Umsteigeschlüssel (Nachfolger mit mindestens 25 % der Unterklassen)
-- Abschnitte beider Fassungen, daraus gleich und anderer Buchstabe je Name
SELECT version, code, bezeichnung FROM stat.klass_oenace
WHERE ebene = 1 AND version IN ('2008', '2025')
ORDER BY code, version;

-- Umsteigeschlüssel je Abschnitt, daraus neuer Name und Teilung
SELECT split_part(code_alt, ' ', 1) AS abschnitt_2008, split_part(code_neu, ' ', 1) AS abschnitt_2025,
       count(DISTINCT code_alt) AS unterklassen
FROM stat.uebergang
WHERE klassifikation = 'oenace_unterklasse' AND version_alt = '2008' AND version_neu = '2025'
GROUP BY 1, 2 ORDER BY 1, 2;

Branchen 2008 und 2025

Branchen nach Namen, links der Buchstabe in ÖNACE 2008 bis Dezember 2024, rechts der Buchstabe in ÖNACE 2025 ab Jänner 2025
ÖNACE 2008BrancheÖNACE 2025
FBauF
IBeherbergung und GastronomieI
BBergbau und Gewinnung von Steinen und ErdenB
DEnergieversorgungD
KErbringung von Finanz- und VersicherungsdienstleistungenL, vorher K
MErbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen DienstleistungenHeißt ab Jänner 2025 „Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“.N, vorher M
SErbringung von sonstigen DienstleistungenT, vorher S
NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen DienstleistungenO, vorher N
PErziehung und UnterrichtQ, vorher P
UExterritoriale Organisationen und KörperschaftenV, vorher U
QGesundheits- und SozialwesenR, vorher Q
LGrundstücks- und WohnungswesenM, vorher L
GHandel; Instandhaltung und Reparatur von KraftfahrzeugenHeißt ab Jänner 2025 „Handel“.G
CHerstellung von WarenC
JInformation und KommunikationTeilt sich ab Jänner 2025 in zwei Abschnitte: J „Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten“ und K „Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur“.JK, vorher J
RKunst, Unterhaltung und ErholungHeißt ab Jänner 2025 „Kunst, Sport und Erholung“.S, vorher R
ALand- und Forstwirtschaft, FischereiA
OÖffentliche Verwaltung, Verteidigung; SozialversicherungP, vorher O
TPrivate Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten SchwerpunktU, vorher T
HVerkehr und LagereiH
EWasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von UmweltverschmutzungenE
UNBWirtschaftszweig unbekanntUNB
Neue Namen und Teilungen kommen aus dem Umsteigeschlüssel von Statistik Austria.
Beleg
Tabelle
stat.uebergang
SELECT version, code, bezeichnung FROM stat.klass_oenace
WHERE ebene = 1 AND version IN ('2008', '2025')
ORDER BY code, version;

SELECT split_part(code_alt, ' ', 1) AS abschnitt_2008, split_part(code_neu, ' ', 1) AS abschnitt_2025,
       count(DISTINCT code_alt) AS unterklassen
FROM stat.uebergang
WHERE klassifikation = 'oenace_unterklasse' AND version_alt = '2008' AND version_neu = '2025'
GROUP BY 1, 2 ORDER BY 1, 2;

Von ÖNACE 2003 nach 2008

14 Unterabschnitte aus ÖNACE 2003 gehören ab ÖNACE 2008 mehrheitlich zu C (Herstellung von Waren). Bei DE geht ein Teil nach J (Information und Kommunikation).
Beleg
Tabelle
stat.uebergang, stat.klass_oenace
Verweis
Aus dem Umsteigeschlüssel von Statistik Austria, je Unterabschnitt nach der Mehrheit seiner Codes
SELECT u.code_alt, a.bezeichnung AS name_alt, u.code_neu, n.bezeichnung AS name_neu
FROM stat.uebergang u
JOIN stat.klass_oenace a ON a.code = u.code_alt AND a.version = '2003'
JOIN stat.klass_oenace n ON n.code = u.code_neu AND n.version = '2008'
WHERE u.klassifikation = 'oenace' AND u.version_alt = '2003' AND u.version_neu = '2008'
ORDER BY u.code_alt, u.code_neu
Unterabschnitte von ÖNACE 2003 und ihr Abschnitt in ÖNACE 2008
ÖNACE 2003BrancheÖNACE 2008
DAHerstellung von Nahrungs- und Genussmitteln und Getränken; TabakverarbeitungC
DBHerstellung von Textilien, Textilwaren und BekleidungC
DCLedererzeugung und -verarbeitung, Herstellung von SchuhenC
DDBe- und Verarbeitung von Holz (ohne Herstellung von Möbeln)C
DEHerstellung und Verarbeitung von Papier und Pappe, Verlagswesen, Druckerei und VervielfältigungC, J
DFKokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und BrutstoffenC
DGHerstellung von Chemikalien und chemischen ErzeugnissenC
DHHerstellung von Gummi- und KunststoffwarenC
DIHerstellung und Bearbeitung von Glas, Herstellung von Waren aus Steinen und ErdenC
DJMetallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von MetallerzeugnissenC
DKMaschinenbauC
DLHerstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und OptikC
DMFahrzeugbauC
DNHerstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Rückgewinnung (Recycling)C

ÖNACE 2003 ist hier nur bis zu den Unterabschnitten geladen.

So zählen die Regeln die Qualifikationen

  • Nach den alten Regeln zählen wir die 5 Qualifikationen einzeln, so wie sie geliefert werden.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026 um 16:12 Uhr
  • Nach den Änderungsaufträgen fassen wir sie zu 3 Beschäftigungskategorien zusammen: Angestellte, Arbeiter und Beamte. Dienstvertrag und freier Dienstvertrag zählen dort gemeinsam.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026 um 16:53 UhrAuftrag 1 ansehen
Die Monate sind nach den alten Regeln gerechnet. Den anderen Stand zeigen Sie mit dem Umschalter auf der Seite Läufe.
Beleg
Tabelle
meta.regel
SELECT id, regelsatz, name, parameter->>'qualifikation' AS spalte, freigegeben_von, freigegeben_am
FROM meta.regel
WHERE regelsatz = 'v1' AND aktiv AND parameter ? 'qualifikation'
ORDER BY id DESC LIMIT 1;

SELECT v.id, split_part(v.anweisung, ':', 1) AS auftrag, v.status, v.regelsatz_ziel,
       v.freigegeben_von, v.freigegeben_am AT TIME ZONE 'Europe/Vienna' AS freigegeben_wien,
       v.abgelehnt_von, v.abgelehnt_am AT TIME ZONE 'Europe/Vienna' AS abgelehnt_wien,
       (SELECT n.parameter->>'qualifikation' FROM meta.regel n
         WHERE n.ersetzt_regel_id = 13 AND n.regelsatz = v.regelsatz_ziel AND n.aktiv) AS ziel_spalte
FROM meta.vorschlag v
WHERE v.regelsatz_basis = 'v1'
  AND EXISTS (SELECT 1 FROM jsonb_array_elements(v.aenderungen) a
              WHERE a->>'regel_name' = 'R6_beschaeftigungskategorie')
ORDER BY v.id DESC LIMIT 1;

Regeln

Sie sehen die alten Regeln: Gezählt wird am Stichtag, dem letzten Tag des Monats. Nach den Änderungsaufträgen zählt der ganze Monat. Beide Stände bleiben sichtbar, damit man sieht, was die Aufträge geändert haben. Die drei Aufträge ansehen

39 Regeln bestimmen hier, wie wir einlesen, zuordnen, zählen und prüfen. Alle sind mit Namen freigegeben. Jede Regel steht in der Datenbank, nicht im Programmcode.

Beleg
Tabelle
meta.regel
Regelstand
Alte Regeln
SELECT coalesce(typ, 'alle') AS typ, count(*) AS regeln,
       count(*) FILTER (WHERE freigegeben_von IS NOT NULL) AS freigegeben
FROM meta.regel WHERE regelsatz = 'v1' AND aktiv
GROUP BY ROLLUP (typ) ORDER BY typ NULLS FIRST;

Einlesen

7 Regeln
  • Sind in einer Lieferung mehr als die Hälfte der BEGINN-Felder leer und liegt BEGINN bei mehr als 5 % der Zeilen nach ENDE, wurden die Spalten vertauscht geliefert.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Sind in einer Lieferung mehr als die Hälfte der BEGINN-Felder leer und liegt BEGINN bei mehr als 5 % der Zeilen nach ENDE, wurden die Spalten vertauscht geliefert. BEGINN und ENDE werden dann für die ganze Lieferung getauscht.
    Begründung
    Lieferung Juni 2025: 388.115 von 432.086 BEGINN leer, 43.914 Zeilen mit BEGINN > ENDE, ENDE immer gefüllt. Ohne Tausch bestünden am 30.06.2025 nur 21 Beschäftigungsverhältnisse, nach dem Tausch 394.252 (Nachbarmonate 390.001 und 397.419). Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1).
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2 (Felder BEGINN/ENDE); Anhang A Nr. 1; Forensik Nr. 1; Rückfrage R5
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    E01_spaltentausch_beginn_ende
  • Zeilen, die in allen neun Feldern gleich sind, werden zu einer Zeile verdichtet.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Zeilen, die in allen neun Feldern gleich sind, werden zu einer Zeile verdichtet. Die Anzahl der verdichteten Zeilen bleibt erhalten und steht im Qualitätsbericht.
    Begründung
    Anhang A Nr. 1: kommt eine Zeile mehrfach vor, zählt das Beschäftigungsverhältnis einmal. Lieferung März 2025 enthält 1.663 Volldubletten (sonst keine). Vergleich über alle Felder, weil mehrfach vorkommende VVH_IDs mit verschiedenen Merkmalen regelkonforme Zeitabschnitte sind (März 2025: 357 VVH_IDs, nie gleicher BEGINN).
    Grundlage
    Anhang A Nr. 1; Fachbeschreibung § 2; Lead-Gegenrechnung § 7; Rückfrage R7
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    E02_volldubletten
  • BEGINN, ENDE und GEBURTSDATUM werden nur als Datum übernommen, wenn sie dem Muster JJJJ-MM-TT entsprechen und ein gültiges Datum sind (Wörter wie „today“ oder „infinity“ gelten nicht, sonst wäre ein Lauf nicht reproduzierbar).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    BEGINN, ENDE und GEBURTSDATUM werden nur als Datum übernommen, wenn sie dem Muster JJJJ-MM-TT entsprechen und ein gültiges Datum sind (Wörter wie „today“ oder „infinity“ gelten nicht, sonst wäre ein Lauf nicht reproduzierbar). Ein Geburtsdatum mit Monat 13 bleibt als Geburtsjahr erhalten (Status monat_13), andere ungültige Geburtsdaten gelten als unbekannt.
    Begründung
    Lieferungen enthalten 336–444 Geburtsdaten je Monat mit Monat 13 (z. B. 1963-13-09), in August 2024 370 am Stichtag. Das Jahr ist plausibel und wird für Alter und Ministeriums-Lieferung gebraucht.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2 (Format JJJJ-MM-TT); Forensik Nr. 7; Rückfrage R1
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    E03_datum_pruefen
  • Fehlt nach den vorigen Regeln ein gültiger BEGINN, wird der erste Tag des Lieferfensters (Berichtsmonat und zwei Vormonate) eingesetzt und die Zeile als korrigiert markiert, damit kein Beschäftigungsverhältnis verloren geht.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Fehlt nach den vorigen Regeln ein gültiger BEGINN, wird der erste Tag des Lieferfensters (Berichtsmonat und zwei Vormonate) eingesetzt und die Zeile als korrigiert markiert, damit kein Beschäftigungsverhältnis verloren geht.
    Begründung
    Anhang A Nr. 1 (kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren). Die Lieferung ist ein Vollabzug über drei Monate (Fachbeschreibung § 2); ein Beschäftigungsverhältnis ohne BEGINN bestand also spätestens seit Fensterbeginn. Nach Regel E01 bisher 0 Fälle.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2; Anhang A Nr. 1, 2
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    E04_beginn_fehlt
  • Ein ENDE, das geliefert, aber kein gültiges Datum ist: Sind Jahr und Monat lesbar (z. B. 2024-02-30), gilt der Monatsletzte (2024-02-29); sonst wird das Beschäftigungsverhältnis als „läuft“ übernommen.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Ein ENDE, das geliefert, aber kein gültiges Datum ist: Sind Jahr und Monat lesbar (z. B. 2024-02-30), gilt der Monatsletzte (2024-02-29); sonst wird das Beschäftigungsverhältnis als „läuft“ übernommen. Der Zeile ist als korrigiert markiert, kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren.
    Begründung
    Anhang A Nr. 1 (kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren) und Nr. 2 (jede Zuordnung festhalten). Ein Tippfehler im Tag lässt den Monat des Endes erkennen; ein unlesbares ENDE belegt kein Ende, das Beschäftigungsverhältnis besteht laut Lieferung (Vollabzug). Gemessen 05.11.: 0 ungültige ENDE und 0 ungültige BEGINN in allen 24 Lieferungen (Review !13).
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2 (ENDE leer = Beschäftigungsverhältnis läuft); Anhang A Nr. 1, 2
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    E06_ende_ungueltig
  • GESCHLECHT, QUAL, OENACE und BUNDESLAND werden über die Zuordnungsliste auf Klassifikationscodes geführt.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    GESCHLECHT, QUAL, OENACE und BUNDESLAND werden über stat.quellzuordnung auf Klassifikationscodes geführt. Ein leeres oder unbekanntes Feld führt auf die Ausprägung „unbekannt“ des Merkmals; die Zeile zählt.
    Begründung
    Fachbeschreibung § 3 (Klassifikationen enthalten „unbekannt“) und § 4 Nr. 8 (fehlende Angaben nach begründeten Annahmen, kein Beschäftigungsverhältnis verloren); Anhang B (Quellzuordnung statt zweiter Klassifikation).
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 3, § 4 Nr. 8; Anhang B
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    E05_quellzuordnung
  • Fehlen in einer Lieferung belegt Beschäftigungsverhältnisse, die im Vormonat bestanden (mehr als 1 % eines Vormonatsbestands von mindestens 1.000 Beschäftigungsverhältnissen, oder eine Qualifikation mit über 100 Beschäftigungsverhältnissen fällt ganz aus), werden die fehlenden Beschäftigungsverhältnisse einmalig aus der Vorlieferung ergänzt, wenn dort ein am neuen Stichtag gültiger Abschnitt vorliegt.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Fehlen in einer Lieferung belegt Beschäftigungsverhältnisse, die im Vormonat bestanden (mehr als 1 % eines Vormonatsbestands von mindestens 1.000 Beschäftigungsverhältnissen, oder eine Qualifikation mit über 100 Beschäftigungsverhältnissen fällt ganz aus), werden die fehlenden Beschäftigungsverhältnisse einmalig aus der Vorlieferung ergänzt, wenn dort ein am neuen Stichtag gültiger Abschnitt vorliegt. Ergänzte Abschnitte sind als fortgeschrieben markiert, der Monat bleibt vorläufig, bereits fortgeschriebene Abschnitte werden nie weitergetragen.
    Begründung
    Anhang A Nr. 1: kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren. Lieferung März 2025 enthält keine freien Dienstverträge (1.492 FD-Verhältnisse vom 28.02. fehlen, alle wieder in April 2025), Lieferung Oktober 2025 rund 20 % weniger Beschäftigungsverhältnisse (78.949 vom 30.09. fehlen, 78.733 wieder in November 2025). Einperiodige Fortschreibung der letzten gültigen Beobachtung ist gängige Praxis bei kurzfristigem Meldeausfall (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Beschäftigtenpanel, Metadatenreport § 2.5.3; Statistik Austria, Konjunkturindikatoren § 2.2.3). Nur frühere Lieferungen, keine Hochrechnung; spätere Lieferungen zeigen die Abweichung als Revisionsbedarf.
    Grundlage
    Anhang A Nr. 1, 2; Fachbeschreibung § 4 Nr. 4 und 8; Rückfragen R3, R4
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    E07_fortschreibung_lieferausfall

Zuordnen

3 Regeln
  • ÖNACE-2003-Unterabschnitte DA bis DN (Sachgütererzeugung) werden dem Abschnitt C „Herstellung von Waren“ zugeordnet, in ÖNACE 2008 und 2025.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    ÖNACE-2003-Unterabschnitte DA bis DN (Sachgütererzeugung) werden dem Abschnitt C „Herstellung von Waren“ zugeordnet, in ÖNACE 2008 und 2025. D allein bleibt D (Energieversorgung).
    Begründung
    Jede Lieferung enthält rund 50 Zeilen mit diesen Altcodes. Laut Umsteiger OENACE2003_OENACE2008 gehen die 6-Steller dieser Unterabschnitte mehrheitlich nach C (DA 49 von 49). Der Beispielbericht weist C = 62.204 = 62.154 Zeilen mit C + 50 Zeilen mit D[A-M] aus. Regel: jeder Unterabschnitt geht auf den Abschnitt, auf den die Mehrheit seiner 6-Steller führt; das gilt auch für DE (25 von 32 nach C, 6 nach J Verlagswesen, 1 nach R) und DN (48 von 61 nach C). DE und DN kommen in keiner der 24 Lieferungen vor (gemessen 05.11.), die Zuordnung ändert also heute keine Zahl.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 8; beispielbericht_2024-08.xlsx Tab3
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    Q01_oenace_2003_unterabschnitte
  • Ein leeres Feld führt auf die Ausprägung „unbekannt“: OENACE → UNB „Wirtschaftszweig unbekannt“, BUNDESLAND → 0 „Bundesland unbekannt“.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Ein leeres Feld führt auf die Ausprägung „unbekannt“: OENACE → UNB „Wirtschaftszweig unbekannt“, BUNDESLAND → 0 „Bundesland unbekannt“.
    Begründung
    In jeder Lieferung fehlen OENACE und BUNDESLAND gemeinsam bei 1.587–2.192 Zeilen (August 2024: 1.996 am Stichtag). Der Beispielbericht zählt sie als „Bundesland unbekannt“ und „Wirtschaftszweig unbekannt“.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 3, § 5 („unbekannte Werte als eigene Zeile“); beispielbericht_2024-08.xlsx Tab2, Tab3
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    Q02_leer_unbekannt
  • Ein Wert, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel vorkommt, führt auf „unbekannt“.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Ein Wert, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel vorkommt, führt auf „unbekannt“. Der Zeile zählt, die Prüfregel für unbekannte Codes meldet ihn.
    Begründung
    Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1); ein neuer Code wird nicht geraten, sondern gemeldet und kann per Freigabe eine eigene Zuordnung bekommen.
    Grundlage
    Anhang A Nr. 1, 2
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    Q03_sonst_unbekannt

Zählen

5 Regeln
  • Ein Beschäftigungsverhältnis zählt im Berichtsmonat, wenn ein Zeitabschnitt am Stichtag (Monatsletzter) besteht: BEGINN ≤ Stichtag und ENDE leer oder ≥ Stichtag.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Ein Beschäftigungsverhältnis zählt im Berichtsmonat, wenn ein Zeitabschnitt am Stichtag (Monatsletzter) besteht: BEGINN ≤ Stichtag und ENDE leer oder ≥ Stichtag. Gerechnet wird aus der Lieferung des Berichtsmonats. Fehlen dort belegt Beschäftigungsverhältnisse (Lieferausfall), ergänzt die Einleseregel E07 sie einmalig aus der Vorlieferung; sie zählen mit, stehen als fortgeschrieben getrennt im Qualitätsbericht, und der Monat bleibt vorläufig. Spätere Lieferungen werden nie verwendet.
    Begründung
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 1, 2, 4. August 2024: 392.284 Zeilen − 48 mit Ende vor dem 31.08. = 392.236 = Beispielbericht Tab1.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 1, 2, 4
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    R2_R4_stichtag_eigene_lieferung
  • Bestehen für ein Beschäftigungsverhältnis mehrere Abschnitte im Berichtszeitraum, gelten die Merkmale des Abschnitts mit dem spätesten BEGINN (bei Gleichstand: spätestes oder offenes ENDE, dann Codes aufsteigend).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Bestehen für ein Beschäftigungsverhältnis mehrere Abschnitte im Berichtszeitraum, gelten die Merkmale des Abschnitts mit dem spätesten BEGINN (bei Gleichstand: spätestes oder offenes ENDE, dann Codes aufsteigend). Jedes Beschäftigungsverhältnis zählt einmal.
    Begründung
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 3 (Merkmale aus dem Abschnitt am Stichtag); Abschnitte schließen lückenlos an, Überlappungen sind selten (0–4 je Lieferung, 0 am Stichtag). Vollständige Ordnung macht den Lauf deterministisch (Technische Regel 1).
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 3; Anhang A Nr. 1; Technische Regel 1
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    R1_R3_verhaeltnis_einmal
  • Alter in vollendeten Jahren am Ende des Berichtszeitraums (Stichtag).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Alter in vollendeten Jahren am Ende des Berichtszeitraums (Stichtag). Bei Geburtsmonat 13 ist der Geburtstag unbekannt: Wir setzen den 1. Juli des Geburtsjahres ein (Jahresmitte) und rechnen das vollendete Alter. Ein Alter über 110 Jahre oder unter 0 gilt als unplausibel und wird als „unbekannt“ gezählt; das Beschäftigungsverhältnis zählt.
    Begründung
    Ersatztag 1. Juli: Ist nur das Jahr bekannt, ist die Jahresmitte die beste Schätzung (Praxis z. B. NHS England, Person Birth Date); für 08/2024 trifft sie den Beispielbericht genau wie jeder Ersatztag im Jänner bis August (Tab13 576 von 576 Zellen). Grenze 110: großzügige eigene Prüfgrenze, kein amtlicher Standard (ILO empfiehlt keine obere Altersgrenze für Erwerbstätige); ab 09/2024 erscheinen echte 75- bis 77-Jährige (62 bis 310 je Monat), zwischen 78 und 116 Jahren gibt es keinen Fall, die 7 Fälle mit 117–153 Jahren sind unplausibel. Eine Grenze von 74 würde eine echte Entwicklung als Fehler korrigieren.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 5; Erläuterungen Beispielbericht; Rückfragen R1, R6
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    R5_alter
  • Der Wirtschaftszweig wird nach der ÖNACE-Version ausgewiesen, die im Berichtsmonat gilt: bis Dezember 2024 ÖNACE 2008, ab Jänner 2025 ÖNACE 2025.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Der Wirtschaftszweig wird nach der ÖNACE-Version ausgewiesen, die im Berichtsmonat gilt (Gültigkeit in stat.klass_oenace): bis 12/2024 ÖNACE 2008, ab 01/2025 ÖNACE 2025.
    Begründung
    Fachbeschreibung § 3 und § 4 Nr. 7.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 3, § 4 Nr. 7
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    R7_oenace_nach_berichtsmonat
  • Die Beschäftigungskategorie wird mit den fünf Qualifikationscodes ausgewiesen (ArbeiterDV, AngestellteDV, Beamte, ArbeiterFD, AngestellteFD).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Die Beschäftigungskategorie wird mit den fünf Qualifikationscodes ausgewiesen (ArbeiterDV, AngestellteDV, Beamte, ArbeiterFD, AngestellteFD).
    Begründung
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 6.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 6
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    R6_beschaeftigungskategorie

Prüfen

24 Regeln
  • Zeilen, die in allen neun Feldern einer anderen Zeile gleichen und zu einer Zeile verdichtet wurden.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Zeilen, die in allen neun Feldern einer anderen Zeile gleichen und zu einer Zeile verdichtet wurden (Summe roh_zeilen − 1).
    Begründung
    Lieferung März 2025 enthält 1.663 Volldubletten, alle anderen Lieferungen keine. Kommt eine Zeile mehrfach vor, zählt das Beschäftigungsverhältnis einmal (Anhang A Nr. 1).
    Grundlage
    Anhang A Nr. 1; Regel E02; Rückfrage R7
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P01_volldubletten
  • Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Abschnitt am Stichtag nach der Verdichtung (vor der Abschnittswahl).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Abschnitt am Stichtag nach der Verdichtung (vor der Abschnittswahl). Verglichen werden alle Felder; aufeinanderfolgende Zeitabschnitte sind kein Treffer.
    Begründung
    Abschnitte eines Beschäftigungsverhältnisses schließen lückenlos an. März 2025 hat 357 VVH_IDs mit mehreren Zeilen, das sind echte Zeitabschnitte; nach der Verdichtung bleibt am Stichtag 0. Ein Treffer hieße überlappende Abschnitte.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 3; Regel R1_R3
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P02_mehrere_abschnitte_im_zeitraum
  • Zeilen, bei denen die Einleseregel BEGINN und ENDE getauscht hat.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Zeilen, bei denen die Einleseregel E01 BEGINN und ENDE getauscht hat.
    Begründung
    Lieferung Juni 2025: BEGINN mehrheitlich leer, ENDE immer gefüllt; ohne Tausch bestünden am Stichtag 21 Beschäftigungsverhältnisse, mit Tausch 394.252. Betroffen sind alle 432.086 Zeilen, sonst keine Lieferung.
    Grundlage
    Anhang A Nr. 1; Regel E01; Rückfrage R5
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P03_spaltentausch
  • Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit Geburtsdatum im Monat 13 (z. B. 1963-13-09).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit Geburtsdatum im Monat 13 (z. B. 1963-13-09).
    Begründung
    336–444 Fälle je Lieferung, in August 2024 370 am Stichtag. Das Jahr ist plausibel, der Tag fehlt. Mit dem Ersatztag 1. Juli (R5) trifft das Alter für 08/2024 den Beispielbericht (Tab13 576 von 576 Zellen).
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2; Regel E03; Rückfrage R1
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P04_geburtsdatum_monat_13
  • Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit fehlendem oder ungültigem Geburtsdatum (nicht Monat 13).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit fehlendem oder ungültigem Geburtsdatum (nicht Monat 13).
    Begründung
    Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1); ohne gültiges Datum ist das Alter unbekannt.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2, § 4 Nr. 5; Regel E03
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P05_geburtsdatum_ungueltig
  • Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, deren Alter außerhalb der Plausibilitätsgrenzen der Zählregel liegt.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, deren Alter außerhalb der Plausibilitätsgrenzen der Zählregel R5_alter liegt (über max_plausibel oder unter min_plausibel).
    Begründung
    August 2024: 7 Fälle mit 117–153 Jahren, der Beispielbericht weist sie unter „unbekannt“ aus. Zwischen 78 und 116 Jahren gibt es keinen Fall.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 5; Regel R5_alter; Rückfrage R6
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P06_alter_unplausibel
  • Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem Alter von 75 Jahren bis zur Plausibilitätsgrenze der Zählregel.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem Alter von 75 Jahren bis zur Plausibilitätsgrenze von R5_alter. Echte Entwicklung, keine Korrektur.
    Begründung
    August 2024: 0, ab September 2024 62 und bis Juli 2026 310 Fälle (Jahrgänge 1948–1951 altern in die Gruppe). Eine Grenze bei 74 würde eine echte Entwicklung als Fehler korrigieren.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 5; Regel R5_alter; Beispielbericht Tab13
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P07_alter_hoch_plausibel
  • Zeilen, bei denen eine Einleseregel BEGINN oder ENDE ersetzt hat, weil der gelieferte Wert kein gültiges Datum war.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Zeilen, bei denen eine Einleseregel BEGINN (E04) oder ENDE (E06) ersetzt hat, weil der gelieferte Wert kein gültiges Datum war.
    Begründung
    Kein Beschäftigungsverhältnis geht verloren (Anhang A Nr. 1). E04: nach Regel E01 bisher 0 Fälle. E06: ein ENDE, das kein gültiges Datum ist, wird nicht als beendet gewertet (Monatsletzter bei lesbarem Monat, sonst offen); die Zahl je Monat steht im Qualitätsbericht (Review !13 Runde 3 Punkt 11).
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2; Anhang A Nr. 1; Regel E04; Regel E06
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P08_beginn_ersetzt
  • Abschnitte, deren BEGINN nach dem ENDE liegt (nach allen Einleseregeln).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Abschnitte, deren BEGINN nach dem ENDE liegt (nach allen Einleseregeln).
    Begründung
    Nach dem Spaltentausch (E01) dürfte es keine solchen Abschnitte geben; ein Treffer ist ein Datenfehler ohne bekannte Ursache.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2; Anhang A Nr. 1
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P09_beginn_nach_ende
  • Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, bei denen ein Merkmal (in den Lieferungen OENACE und BUNDESLAND) leer geliefert und auf „unbekannt“ geführt wurde.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag, bei denen ein Merkmal (in den Lieferungen OENACE und BUNDESLAND) leer geliefert und auf „unbekannt“ geführt wurde.
    Begründung
    In jeder Lieferung fehlen OENACE und BUNDESLAND gemeinsam bei 1.587–2.192 Zeilen (August 2024: 1.996 am Stichtag). Der Beispielbericht zählt sie als unbekannt.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 3, § 5; Regel Q02
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P10_merkmal_leer
  • Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem ÖNACE-2003-Unterabschnitt (DA–DN), der nach C geführt wurde.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem ÖNACE-2003-Unterabschnitt (DA–DN), der nach C geführt wurde.
    Begründung
    Rund 50 Zeilen je Lieferung (August 2024: 50). Beispielbericht C = 62.154 + 50.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 8; Regel Q01
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P11_oenace_altcode_2003
  • Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem gelieferten Code, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel steht.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag mit einem gelieferten Code, der weder in der Klassifikation noch in einer Zuordnungsregel steht.
    Begründung
    Ein neuer Code wird nicht geraten, sondern gemeldet. Bisher 0 Fälle.
    Grundlage
    Anhang A Nr. 1, 2; Regel Q03
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P12_code_unbekannt
  • Eine Ausprägung (Qualifikation, Bundesland, ÖNACE bei gleicher Version), die im Vormonat mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse hatte, hat am Stichtag 0.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Eine Ausprägung (Qualifikation, Bundesland, ÖNACE bei gleicher Version), die im Vormonat mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse hatte, hat am Stichtag 0.
    Begründung
    Lieferung März 2025 enthält keinen freien Dienstvertrag (ArbeiterFD, AngestellteFD), am 28.02. waren es 1.492. Ein ganzer Merkmalswert verschwindet nicht von einem Monat auf den anderen.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 6; Rückfrage R4
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P13_auspraegung_verschwunden
  • Ausprägungen mit mindestens 500 Beschäftigungsverhältnissen im Vormonat, die sich um mehr als 3 % verändern.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Ausprägungen mit mindestens 500 Beschäftigungsverhältnissen im Vormonat, die sich um mehr als 3 % verändern. ÖNACE nur bei gleicher Version. Saisonbranchen und -länder gelten als echte Entwicklung, alles andere geht an die Fachabteilung. Anzahl = Zellen.
    Begründung
    Der Bestand ändert sich üblicherweise um weniger als 1 % je Monat. Saisonbetriebe schwanken stärker; 01/2025 wechselt ÖNACE 2008 → 2025, dann ist ein Vergleich nicht sinnvoll.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 3, § 4 Nr. 7; Qualitätsbericht § 2
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P14_sprung_aggregat
  • Der Bestand am Stichtag fällt um mehr als 5 % unter den Bestand des Vormonats.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Der Bestand am Stichtag fällt um mehr als 5 % unter den Bestand des Vormonats. War der Vormonat selbst angehalten (Teil-Lieferung), wird mit dem letzten nicht angehaltenen Monat verglichen.
    Begründung
    Monatliche Änderungen liegen unter 1,5 %. Oktober 2025: 313.154 gegen 394.200 (−20,6 %), weil rund 79.000 Beschäftigungsverhältnisse in der Lieferung fehlen.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2; Rückfrage R3
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P15_bestand_vs_vormonat
  • Beschäftigungsverhältnisse, die laut Vormonats-Lieferung am Vormonats-Stichtag bestanden, aber in der aktuellen Lieferung gar nicht vorkommen.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse, die laut Vormonats-Lieferung am Vormonats-Stichtag bestanden, aber in der aktuellen Lieferung gar nicht vorkommen. Über 1 % des Vormonatsbestands hält den Monat an.
    Begründung
    Die Lieferung ist ein Vollabzug über drei Monate; ein Beschäftigungsverhältnis, das am Vormonats-Stichtag bestand, muss wieder vorkommen (mit Ende oder ohne). Normal sind rund 200 Fälle, Oktober 2025 sind es 78.949.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2; Rückfrage R3
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P16_verhaeltnisse_verschwunden
  • Die Zeilenzahl der Lieferung liegt außerhalb von 90 % bis 110 % der Zeilenzahl der Vormonats-Lieferung.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Die Zeilenzahl der Lieferung liegt außerhalb von 90 % bis 110 % der Zeilenzahl der Vormonats-Lieferung. War der Vormonat selbst angehalten, gilt der letzte nicht angehaltene Monat als Vergleich (sonst hielte die Erholung nach einer Teil-Lieferung, etwa November 2025, ebenfalls an).
    Begründung
    Lieferungen haben 392.284 bis 438.181 Zeilen und ändern sich um weniger als 4 % je Monat. Oktober 2025: 345.078 gegen 434.104.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2; Rückfrage R3
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P17_zeilenzahl_vs_vormonat
  • Mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse, deren neuer Abschnitt im Berichtsmonat am selben Tag denselben Codewechsel X → Y hat (ÖNACE oder Bundesland, aufeinanderfolgende Abschnitte eines Beschäftigungsverhältnisses).

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Mehr als 100 Beschäftigungsverhältnisse, deren neuer Abschnitt im Berichtsmonat am selben Tag denselben Codewechsel X → Y hat (ÖNACE oder Bundesland, aufeinanderfolgende Abschnitte eines Beschäftigungsverhältnisses).
    Begründung
    Einzelne Wechsel sind normal, eine Welle gleicher Wechsel am selben Tag nicht: Mai 2025 Steiermark O → C (491 am 01.05.), Februar 2026 Wien G → C (347 am 01.02.). Ob Umstrukturierung oder Codierfehler, kann nur die Fachabteilung sagen.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 3; Qualitätsbericht § 2
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P18_merkmalswelle
  • Beschäftigungsverhältnisse mit Beginn im Berichtsmonat, deren Person am Stichtag ein zweites Beschäftigungsverhältnis mit gleicher Qualifikation, ÖNACE und gleichem Bundesland hat.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Beschäftigungsverhältnisse mit Beginn im Berichtsmonat, deren Person am Stichtag ein zweites Beschäftigungsverhältnis mit gleicher Qualifikation, ÖNACE und gleichem Bundesland hat.
    Begründung
    Gezählt werden Beschäftigungsverhältnisse, nicht Personen (Fachbeschreibung § 4 Nr. 1); der Beispielbericht zählt solche Fälle mit. Die Kennzeichnung zeigt, dass mögliche Doppelmeldungen gesehen wurden.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 1; Beispielbericht August 2024
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P19_phantom_doppelmeldung
  • Personen mit mehr als einem Geburtsdatum oder Geschlecht in derselben Lieferung.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Personen (PERSON_ID) mit mehr als einem Geburtsdatum oder Geschlecht in derselben Lieferung. Anzahl = Personen, Beispiele = VVH_IDs.
    Begründung
    Geburtsdatum und Geschlecht sind Merkmale der Person; Widersprüche deuten auf eine falsche Zuordnung von PERSON_ID. Bisher 0.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P20_person_inkonsistent
  • Je Gliederung (Bundesland, ÖNACE, Geschlecht, Qualifikation, Alter) ist die Summe über die Codes der Klassifikation gleich dem Gesamtbestand.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Je Gliederung (Bundesland, ÖNACE, Geschlecht, Qualifikation, Alter) ist die Summe über die Codes der Klassifikation gleich dem Gesamtbestand. Eine Abweichung heißt, eine Zelle trägt einen Code außerhalb der Klassifikation.
    Begründung
    Jede Tabelle des Berichts summiert auf denselben Gesamtbestand (Beispielbericht Tab1–Tab13).
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 5; Anhang B
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P21_blattsummen
  • Gelesene Zeilen = gezählte Beschäftigungsverhältnisse + nicht gezählte Abschnitte + als Volldublette verdichtete Zeilen.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Gelesene Zeilen = gezählte Beschäftigungsverhältnisse + nicht gezählte Abschnitte + als Volldublette verdichtete Zeilen.
    Begründung
    Kein Zeile geht verloren (Anhang A Nr. 1); August 2024: 392.284 = 392.236 + 48 + 0.
    Grundlage
    Anhang A Nr. 1; Qualitätsbericht § 1
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P22_abrechnung
  • Revisionsbedarf der Vormonate laut der Revisionsliste: weicht der Bestand insgesamt um mehr als 0,25 % vom veröffentlichten Wert ab, geht es an die Fachabteilung, sonst gilt es als Nachmeldung bzw. rückwirkende Abmeldung.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Revisionsbedarf der Vormonate laut meta.revision: weicht der Bestand insgesamt um mehr als 0,25 % vom veröffentlichten Wert ab, geht es an die Fachabteilung, sonst gilt es als Nachmeldung bzw. rückwirkende Abmeldung.
    Begründung
    Veröffentlichte Monate bleiben unverändert, Abweichungen stehen als Revisionsbedarf im Bericht (Fachbeschreibung § 4 Nr. 4). Kleine Abweichungen sind durch Nachmeldungen üblich.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 4 Nr. 4; Technische Regel 7
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P23_revision_vormonat
  • Die Lieferung soll ein Vollabzug über drei Monate sein und damit Abschnitte enthalten, die in den zwei Vormonaten endeten.

    freigegeben von Bernhard Götzendorfer am 5. November 2026
    Begründung und Grundlage
    Ganze Regel
    Die Lieferung soll ein Vollabzug über drei Monate sein und damit Abschnitte enthalten, die in den zwei Vormonaten endeten. Liegt deren Anteil unter 1 %, wird ein fehlender Vollabzug gemeldet.
    Begründung
    Gemessen September 2024 bis Juli 2026: 1,6 % (zweite Lieferung, Fenster erst einen Monat gefüllt) bis 7,5 % der Abschnitte enden im Fenster. August 2024 enthält kein Ende vor dem 01.08.2024 (0,0 %): Erstlieferung, kein Vollabzug.
    Grundlage
    Fachbeschreibung § 2
    Gilt
    ab der Lieferung August 2024
    Name in der Datenbank
    P24_lieferumfang_fenster
Weitere Listen: Bundesland, Geschlecht, Qualifikation und Alter

Bundesland, 10 Codes

Beleg
Tabelle
stat.klass_region
SELECT code, bezeichnung FROM stat.klass_region
WHERE ebene = 'bundesland' ORDER BY code;
  • 0Bundesland unbekannt
  • 1Burgenland
  • 2Kärnten
  • 3Niederösterreich
  • 4Oberösterreich
  • 5Salzburg
  • 6Steiermark
  • 7Tirol
  • 8Vorarlberg
  • 9Wien

Geschlecht, 3 Codes

Beleg
Tabelle
stat.klass_geschlecht
SELECT code, bezeichnung FROM stat.klass_geschlecht ORDER BY code;
  • MMänner
  • UGeschlecht unbekannt
  • WFrauen

Qualifikation, 6 Codes

Beleg
Tabelle
stat.klass_qualifikation
SELECT code, bezeichnung, beschaeftigungskategorie, freier_dienstvertrag
FROM stat.klass_qualifikation ORDER BY beschaeftigungskategorie, code;
  • Angestellte (Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Angestellte
  • Angestellte (freier Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Angestellte
  • Arbeiter (Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Arbeiter
  • Arbeiter (freier Dienstvertrag)Beschäftigungskategorie Arbeiter
  • BeamteBeschäftigungskategorie Beamte
  • Qualifikation unbekanntBeschäftigungskategorie Unbekannt

Alter, 63 Gruppen

Beleg
Tabelle
stat.klass_alter
SELECT berichtsgruppe, min(code) AS von, max(code) AS bis
FROM stat.klass_alter GROUP BY berichtsgruppe ORDER BY min(code);
  • unbekannt
  • bis 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75 u. mehr